Speicherförderung

Stromspeicher sind durchaus eine sinnvolle Investition in die Zukunft

 

Erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch und machen Sie sich unabhängig von steigenden Stromkosten! Werden Sie Ihr eigener Energieversorger: Produzieren und nutzen Sie Ihren eigenen Strom!

Unabhängig von den Einsparungen, die Ihnen Ihr Speicher im Laufe der Jahre beschert, können Sie zusätzliche Fördergelder vom Staat erhalten.

In Bayern greift hier das 10.000-Häuser-Programm, die Landeshauptstadt München bietet ihr eigenes Konzept, das Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES).

Wir erklären Ihnen hier die wichtigsten Eckpunkte.

Für weitere Infos und zur Antragstellung klicken Sie bitte auf die Links zu den jeweiligen Programmen.

 

 

10.000-Häuser-Programm Bayern – EnergieBonusBayern

 

Zielgruppe
- Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern
Was wird gefördert
- Stromspeicher in Verbindung mit einer PV Anlage
-Ladestation für Elektrofahrzeuge
Förderhöhe
- 500 € Basiszuschuss für 3,0 kWh Speicherkapazität + 100 € je zusätzlicher voller Kilowattstunde bis insgesamt 30 kWh, maximal 3.200 €
- 200 € für Ladestation für Elektorfahrzeuge
Bedingungen
- Mindestkapazität von 3 kWh
- Förderung der Speicherkapazität [kWh] erfolgt im Verhältnis 1:1 zur Leistung der PV-Anlage [kWp] • Intelligentes Energiemanagement mit Kommunikations-Schnittstelle für zukünftige Smart-Meter-Gateway Lösungen
Art der Förderung
- Auszahlung
Fristende für Förderanträge
- aktuell kein Fristende
Stand April 2020

Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES)

Zielgruppe
- Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern im Stadtgebiet München (PLZ 80331-81929)
- Betreiber von Anlagen für Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet München (PLZ 80331-81929)
Was wird gefördert
- Neuinvestitionen in stationäre PV-Speicher in Gebäuden, in denen der Strom selbst verbraucht wird
- je PV-Anlage wird nur ein Speichersystem gefördert
Förderhöhe
- 300 € je kWh Nutzkapazität, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten (netto)
- maximale Förderhöhe: 15.000 €
- Bonuszuschlag Notstromfunktion Plus: 500 € zusätzlich bei Insel- bzw. Autarkiefähigkeit der Anlage
Bedingungen
- Nachweis der fachgerechten und sicheren Inbetriebnahme
- der Speicher muss eine Notstrom-Option haben
- Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FES und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Programmen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
Art der Förderung
- Auszahlung
Fristende für Förderanträge
- aktuell kein Fristende
Stand April 2020